GdB / Grad
Die aktuellen Anhaltspunkte für Schwerbehinderte für Colitis Ulcerosa u. Morbus Crohn (Enteritis regionalis) in Kraft ab 01.01.97.
mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle)
10 - 20 GdB / Grad
mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierend oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige Durchfälle)
30 - 40 GdB / Grad
mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
50 - 60 GdB / Grad
mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)
70 - 80 GdB / Grad
zusätzlich zu bewerten: Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen.
hier ist der GdB Grad nicht vorgegeben dies ist Sache des Gutachters bzw. liegt auch eventuell im Ermessen des Amtes? auf jeden Fall bedarf es einer zusätzlichen Bewertung!!
Afterschließmuskelschwäche: mit seltenem, nur unter besonderer Belastung auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang
10 GdB / Grad
ansonsten 20 - 40 GdB / Grad
Funktionsverlust des Afterschließmuskels
wenigsten 50 GdB / Grad
Fistel in der Umgebung des Afters, geringe nicht ständige Sekretion
10 GdB / Grad
sonst 20 - 30 GdB / Grad
Künstlicher After mit guter Versorgungsmöglichkeit
50 GdB / Grad
sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstiger Position)
60 - 80 GdB / Grad