GdB / Grad

Die aktuellen Anhaltspunkte für Schwerbehinderte für Colitis Ulcerosa u. Morbus Crohn (Enteritis regionalis) in Kraft ab 01.01.97.

mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle)

10 - 20 GdB / Grad

 

mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierend oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige Durchfälle)

30 - 40 GdB / Grad

 

mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)

50 - 60 GdB / Grad

 

mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie)

70 - 80 GdB / Grad

 

 

zusätzlich zu bewerten: Fisteln, Stenosen, postoperative Folgezustände z.B. Kurzdarmsyndrom, Stomakomplikationen), extraintestinale Manifestationen (z.B. Arthritiden), bei Kindern auch Wachstums- und Entwicklungsstörungen.

hier ist der GdB Grad nicht vorgegeben dies ist Sache des Gutachters bzw. liegt auch eventuell im Ermessen des Amtes? auf jeden Fall bedarf es einer zusätzlichen Bewertung!!

 

Afterschließmuskelschwäche: mit seltenem, nur unter besonderer Belastung auftretendem unwillkürlichen Stuhlabgang

10 GdB / Grad

ansonsten 20 - 40 GdB / Grad

 

Funktionsverlust des Afterschließmuskels

wenigsten 50 GdB / Grad

 

 

 

Fistel in der Umgebung des Afters, geringe nicht ständige Sekretion

10 GdB / Grad

sonst 20 - 30 GdB / Grad

 

Künstlicher After mit guter Versorgungsmöglichkeit

50 GdB / Grad

 

sonst (z.B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstiger Position)

60 - 80 GdB / Grad